§ 36 Abs. 2 GenTGGesetz zur Regelung der Gentechnik
Die Deckungsvorsorge kann insbesondere erbracht werden In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 können auch andere Arten der Deckungsvorsorge zugelassen werden,…
§ 14 Abs. 2 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Wird die Deckungsvorsorge anstatt durch eine Haftpflichtversicherung durch eine sonstige finanzielle Sicherheit erbracht, gilt Absatz 1 entsprechend.
Art. 25a Abs. 2 32009L0103RICHTLINIE 2009/103/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Jeder Mitgliedstaat trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die in Absatz 1 genannte Stelle über ausreichende Mittel verfügt, um Geschädigte gemäß…
Art. 10a Abs. 2 32009L0103RICHTLINIE 2009/103/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Jeder Mitgliedstaat trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die in Absatz 1 genannte Stelle über ausreichende Mittel verfügt, um Geschädigte gemäß…
Art. 81 Abs. 1 32025L0001RICHTLINIE (EU) 2025/1 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129 (Text von Bedeutung für den EWR)
Jeder Mitgliedstaat richtet einen oder mehrere Finanzierungsmechanismen ein, um sicherzustellen, dass die Abwicklungsbehörde über angemessene Mittel in Form von…