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Am 15. März 2001 hat der Rat den Rahmenbeschluss 2001/220/JI über die Stellung des Opfers im Strafverfahren angenommen. Nach diesem Beschluss, der sich auf Titel VI des Vertrags über die Europäische Union stützt, haben Opfer von Straftaten das Recht, im Rahmen eines Strafverfahrens eine Entschädigung durch den Täter zu erwirken.
Der Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung als Opfer einer Gewalttat nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 kann auch gestellt werden über eine…
sie können, soweit sie als Zeugen von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vernommen werden, einen Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe des…
Opfer von Straftaten in der Europäischen Union sollten unabhängig davon, an welchem Ort in der Europäischen Gemeinschaft die Straftat begangen wurde, Anspruch…
Damit Opfer von Straftaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitz-Mitgliedstaat des Opfers begangen wurden, leichter Entschädigung erhalten, sind…
Der Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den…
Um in den Fällen, in denen die Straftat in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitz-Mitgliedstaat des Opfers begangen wurde, den Zugang zur Entschädigung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.