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Opfer von Straftaten in der Europäischen Union sollten unabhängig davon, an welchem Ort in der Europäischen Gemeinschaft die Straftat begangen wurde, Anspruch auf eine gerechte und angemessene Entschädigung für die ihnen zugefügte Schädigung haben.
Alle Mitgliedstaten tragen dafür Sorge, dass in ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften eine Regelung für die Entschädigung der Opfer von in ihrem jeweiligen…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass in den Fällen, in denen eine vorsätzliche Gewalttat in einem anderen als dem Mitgliedstaat begangen wurde, in dem…
Am 15. März 2001 hat der Rat den Rahmenbeschluss 2001/220/JI über die Stellung des Opfers im Strafverfahren angenommen. Nach diesem Beschluss, der sich auf…
Um in den Fällen, in denen die Straftat in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitz-Mitgliedstaat des Opfers begangen wurde, den Zugang zur Entschädigung zu…
Opfer von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sollten über einen angemessenen Rechtsschutz verfügen. Um einen effektiveren Schutz zu gewährleisten,…
Damit Opfer von Straftaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitz-Mitgliedstaat des Opfers begangen wurden, leichter Entschädigung erhalten, sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.