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Entsprechend empfiehlt es sich, die Aufgabe des Versicherungsausschusses anzupassen, und diesen Ausschuss in „Europäischer Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung“ umzubenennen. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sollte sich der Europäische Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung jedoch nicht mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen befassen, wie der Organisation betrieblicher Altersversorgungssysteme, insbesondere der Pflichtmitgliedschaft, und den Ergebnissen von Tarifvertragsbestimmungen.
Die Kommission wird von dem Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, der durch den Beschluss 2004/9/EG der…
Die Aufsichtsbehörde unterrichtet die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung über alle…
Nach Ablauf der Dreimonatsfrist oder nach Einigung auf eine gemeinsame Entscheidung wird die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die…
Um die institutionelle und rechtliche Kohärenz mit dem Ansatz in anderen Gemeinschaftssektoren sicherzustellen, wurde durch den Beschluss 2004/9/EG der…
Richtlinie 91/675/EWG Die Richtlinie 91/675/EWG wird wie folgt geändert: 1. Im Titel werden die Worte „eines Versicherungsausschusses“ durch die Worte „eines…
Die Kommission wird von dem Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung unterstützt, der durch den Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.