Erwägungsgrund 13 32010R1092
Im De-Larosière-Bericht wird ferner festgestellt, dass die Makroaufsicht nur sinnvoll ist, wenn sie sich in irgendeiner Form auf die Mikroaufsicht auswirken kann, während die Mikroaufsicht die Finanzstabilität nur wirksam schützen kann, wenn sie den Entwicklungen auf Makroebene angemessen Rechnung trägt.