Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die institutionelle und rechtliche Kohärenz mit dem Ansatz in anderen Gemeinschaftssektoren sicherzustellen, wurde durch den Beschluss 2004/9/EG der Kommission der Europäische Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung als beratender Ausschuss mit der Aufgabe eingesetzt, die Kommission in den Bereichen Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung zu beraten. Bezugnahmen auf die Beratungsfunktionen des Versicherungsausschusses in der Richtlinie 91/675/EWG sollten daher gestrichen werden.
Die Kommission wird von dem Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, der durch den Beschluss 2004/9/EG der…
Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 2004/9/EG der Kommission eingesetzten Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche…
Um die institutionelle und rechtliche Kohärenz mit dem Ansatz in anderen Gemeinschaftssektoren sicherzustellen, wurde durch den Beschluss 2004/10/EG der…
Der mit der Richtlinie 91/675/EWG eingesetzte Versicherungsausschuss berät die Kommission bei der Ausübung der ihr durch Richtlinien im Bereich des…
Die Kommission wird von dem Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung unterstützt, der durch den Beschluss…
Die Kommission wird von dem Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung unterstützt, der durch den Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.