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In seiner Entschließung vom 5. Februar 2002 billigte das Europäische Parlament dieses Vier-Stufen-Konzept für den Wertpapierbereich auf der Grundlage der von der Kommission am selben Tag vor dem Europäischen Parlament abgegebenen feierlichen Erklärung und des Schreibens des für den Binnenmarkt zuständigen Mitglieds der Kommission vom 2. Oktober 2001 an die Vorsitzende des Ausschusses des Parlaments für Wirtschaft und Währung bezüglich der Sicherung der Rolle des Europäischen Parlaments in diesem Prozess. In seiner Entschließung vom 21. November 2002 forderte das Europäische Parlament die Ausweitung einiger Aspekte dieses Konzepts auf den Banken- und den Versicherungssektor unter der Voraussetzung, dass sich der Rat uneingeschränkt zur Gewährleistung eines angemessenen institutionellen Gleichgewichts verpflichtet.
In seiner Entschließung über eine wirksamere Regulierung der Wertpapiermärkte in der Europäischen Union begrüßte der Europäische Rat vom 23. und 24. März 2001…
In der vom Europäischen Rat von Stockholm im März 2001 angenommenen Entschließung wurde der Schlussbericht des Ausschusses der Weisen und das darin…
Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 5. Februar 2002 zur Umsetzung der Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen den Bericht des…
Der Rat hat am 17. Juli 2000 den Ausschuss der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte eingesetzt. In seinem Schlussbericht empfahl der…
Am 17. Juli 2000 hat der Rat den Ausschuss der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte eingesetzt. In seinem Schlussbericht regte der…
Die Verpflichtungen, die die Kommission bezüglich der Rechtsetzung im Wertpapierbereich durch die genannten Erklärungen vom 5. Februar 2002 sowie das genannte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.