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Die Verpflichtungen, die die Kommission bezüglich der Rechtsetzung im Wertpapierbereich durch die genannten Erklärungen vom 5. Februar 2002 sowie das genannte Schreiben vom 2. Oktober 2001 eingegangen ist, sollten durch ausreichende Garantien für ein angemessenes institutionelles Gleichgewicht ergänzt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 2006/73/EGRichtlinie 2006/73/EG der…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Wertpapierfirmen, die Angemessenheit und Wirksamkeit der nach den Absätzen 1 bis 4 geschaffenen Systeme, internen…
Die Kommission hat sich in ihren Mitteilungen vom 16. März 2005 über bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union und vom 24.…
Die Durchführungsbestimmungen zu den in der Rahmenregelung festgelegten organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen, die auf gewerblicher Basis…
Zur Gewährleistung der Transparenz und der Stabilität des Marktes sollten die Mitgliedstaaten bis zu einer weiteren Harmonisierung sicherstellen, dass geeignete…
Es erweist sich als notwendig, einige der Garantien, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne von Artikel 48 Absatz 2 des Vertrags im Interesse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.