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Diese Richtlinie ist eine der Einzelrichtlinien im Rahmen des EG-Fahrzeug-Typgenehmigungsverfahrens der Gemeinschaft, das mit der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger eingeführt wurde.
Diese Richtlinie ist eine der Einzelrichtlinien im Rahmen des EG-Typgenehmigungsverfahrens, das durch die Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970…
Die Richtlinie 2005/64/EG ist eine der Einzelrichtlinien im Zusammenhang mit dem EG-Typgenehmigungsverfahren, das mit der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6.…
„Fahrzeug“ jedes Fahrzeug gemäß der Begriffsbestimmung des Artikels 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der…
regelmäßige oder gelegentliche Personenbeförderung mit einem Kraftfahrzeug der Kategorie M2 oder der Kategorie M3 gemäß der Definition in Richtlinie 70/156/EWG…
Diese Richtlinie regelt die Voraussetzungen für die Ausrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen Fahrzeugen der Klassen N2 und N3 mit Einrichtungen für…
Die Richtlinie 2006/40/EG ist eine der Einzelrichtlinien des durch die Richtlinie 70/156/EWG des Rates eingeführten EG-Typgenehmigungsverfahrens.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.