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Das Fahrzeugtypgenehmigungsverfahren ist zurzeit verbindlich für Fahrzeuge der Klasse M1 und soll in Kürze auf alle Fahrzeugklassen ausgeweitet werden. Es ist daher notwendig, die Maßnahmen zur Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Altfahrzeugen in das Fahrzeugtypgenehmigungsverfahren aufzunehmen.
Genehmigungen für das Inverkehrbringen, die auf der Grundlage einer Fahrzeugtypgenehmigung erteilt worden sind, bleiben gültig, auch wenn eine…
Nach der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge sollen geeignete Bestimmungen erlassen werden,…
Es sollten deshalb Bestimmungen festgelegt werden, die berücksichtigen, dass für Fahrzeuge der Klasse N1 noch nicht das gesamte Fahrzeugtypgenehmigungsverfahren…
Die Wiederverwendbarkeit von Bauteilen sowie die Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Materialien bilden einen wesentlichen Teil der gemeinschaftlichen…
Die Mitgliedstaaten erteilen eine EG-Typgenehmigung oder eine Typgenehmigung mit innerstaatlicher Geltung in Bezug auf die Wiederverwendbarkeit,…
Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe. Unbeschadet von § 3 Abs. 4 gilt dies unabhängig davon, wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.