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Es sollten deshalb Bestimmungen festgelegt werden, die berücksichtigen, dass für Fahrzeuge der Klasse N1 noch nicht das gesamte Fahrzeugtypgenehmigungsverfahren gilt.
Das Fahrzeugtypgenehmigungsverfahren ist zurzeit verbindlich für Fahrzeuge der Klasse M1 und soll in Kürze auf alle Fahrzeugklassen ausgeweitet werden. Es ist…
Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen von Artikel 7 gilt diese Richtlinie nicht für: a) Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne von Anhang II A…
Die Vorschriften und Verfahren dieser Richtlinie sollten nicht für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 gelten, bei denen der Tag der Erstzulassung und/oder…
Diese Richtlinie gilt für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3, die über keine Typ- oder Einzelgenehmigung gemäß der Richtlinie 2003/97/EG verfügen.
Es ist wünschenswert, den Geltungsbereich dieser Verordnung klar zu bestimmen, indem die Hauptarten der von ihr erfassten Fahrzeuge aufgeführt werden.
Nach der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge sollen geeignete Bestimmungen erlassen werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.