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Da sich das Frequenzband 169,4 bis 169,8 MHz für Anwendungen eignet, die Menschen mit Behinderungen zugute kommen, und da über das allgemeine Ziel der Gewährleistung eines funktionierenden Binnenmarkts hinaus auch die Förderung solcher Anwendungen zu den politischen Zielen der Gemeinschaft gehört, erteilte die Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Frequenzentscheidung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) einen Auftrag, der unter anderem vorsah, Anwendungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zu prüfen.
Auf Antrag der Kommission hat die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation („CEPT“) technische Berichte vorgelegt, in denen…
Um zu den Zielen des Binnenmarkts und der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 mit dem Titel „i2010-Initiative — Eine europäische Informationsgesellschaft…
Im Interesse der Ziele des Binnenmarkts im Bereich der elektronischen Kommunikation sollten die Frequenzbewirtschaftung flexibilisiert und der Zugang zu den…
Für die Nutzer der unter die vorliegende Richtlinie fallenden Frequenzbänder und bestehende Nutzer in benachbarten Frequenzbändern sollte ein ausreichender…
Mit der Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der…
Die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.