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Die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) erlaubt es der Kommission, technische Umsetzungsmaßnahmen zu erlassen, um harmonisierte Bedingungen für die Verfügbarkeit und die effiziente Nutzung der Frequenzen zu schaffen.
„harmonisierte Frequenzen“ Frequenzen, für die harmonisierte Bedingungen in Bezug auf die Verfügbarkeit und die effiziente Nutzung durch technische…
Mit der Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der…
Die künftige Nutzung des 900-MHz-Bands und insbesondere die Frage, wie lange das GSM noch als Referenztechnologie für die technische Koexistenz in diesem…
Die Mitgliedstaaten machen die Frequenzen 880–915 MHz und 925–960 MHz (das 900-MHz-Band) für GSM- und UMTS-Systeme sowie für andere terrestrische Systeme…
In der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates ist festgelegt, dass bestimmte Maßnahmen gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des…
Die Funktionsweise der fünf Richtlinien, die den geltenden Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bilden — Richtlinie 2002/19/EG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.