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Im Interesse einer ordnungsgemäßen Ermittlung der Personen, die Schutz als Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 der Genfer Flüchtlingskonvention benötigen, sollte jeder Antragsteller — vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen — einen wirksamen Zugang zum Asylverfahren und die Möglichkeit der Zusammenarbeit und echten Kommunikation mit den zuständigen Behörden haben, um ihnen die asylrelevanten Tatsachen vortragen zu können; ferner sollten ausreichende Garantien bestehen, damit er sein Verfahren über sämtliche Instanzen betreiben kann. Außerdem sollte das Verfahren zur Prüfung eines Antrags dem Antragsteller in der Regel zumindest das Recht auf Verbleib bis zur Entscheidung der Asylbehörde, das Recht auf Beiziehung eines Dolmetschers zur Darlegung des Falls bei Anhörung durch die Behörden, die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit einem Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) oder einer anderen in seinem Auftrag tätigen Organisation, das Recht auf eine in geeigneter Weise mitgeteilte sowie sachlich und rechtlich begründete Entscheidung, die Möglichkeit zur Hinzuziehung eines Rechtsberaters oder sonstigen Beraters und das Recht des Asylsuchenden, in entscheidenden Verfahrensabschnitten in einer Sprache, deren Kenntnis vernünftigerweise bei ihm vorausgesetzt werden kann, über seine Rechtsstellung informiert zu werden, eingeräumt werden.
Mit den Verfahren nach Absatz 2 wird insbesondere sichergestellt, dass die betreffenden Personen a) unbeschadet des Artikels 7 an der Grenze oder in…
Bezüglich der Verfahren des Kapitels III stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass alle Asylbewerber über folgende Garantien verfügen: a) Sie werden in einer…
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, damit die persönliche Anhörung unter Bedingungen durchgeführt wird, die dem Antragsteller eine…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Asylbehörde ihre Entscheidung über einen Asylantrag nach angemessener Prüfung trifft. Zu diesem Zweck stellen die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Rechtsanwalt oder sonstige nach nationalem Recht zugelassene oder zulässige Rechtsberater, der einen Asylbewerber…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Behörden, an die sich eine Person, die einen Asylantrag stellen möchte, aller Wahrscheinlichkeit nach wendet, diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.