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Darüber hinaus sollten für unbegleitete Minderjährige aufgrund ihrer Verletzlichkeit spezifische Verfahrensgarantien vorgesehen werden. Hierbei sollten die Mitgliedstaaten in erster Linie das Wohl des Kindes berücksichtigen.
Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen.
Bei der Durchführung dieses Artikels berücksichtigen die Mitgliedstaaten vorrangig das Kindeswohl.
Bei der Prüfung von Anträgen Minderjähriger auf internationalen Schutz sollten die Mitgliedstaaten insbesondere kinderspezifische Formen von Verfolgung…
Um die Interessen der Betroffenen wirksam zu schützen, sollte für Entscheidungen in Bezug auf die Rückkehr eine Reihe gemeinsamer rechtlicher Mindestgarantien…
Machen die Mitgliedstaaten von der in Artikel 3 Absatz 3 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, gelten folgende Bestimmungen: a) Die Mitgliedstaaten berücksichtigen…
Bei Durchführung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten in erster Linie das „Wohl des Kindes“ berücksichtigen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.