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Die in dieser Richtlinie niedergelegten Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft stellen somit eine erste Maßnahme im Bereich der Asylverfahren dar.
Diese Richtlinie legt Mindestnormen für die Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft fest.
Hauptziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Mindestrahmens in der Gemeinschaft für die Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung von Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der…
Es sollten Mindestnormen für die Bestimmung und die Merkmale der Flüchtlingseigenschaft festgelegt werden, um die zuständigen innerstaatlichen Behörden der…
Die Angleichung der Rechtsvorschriften über die Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft sollte dazu beitragen, die…
Gemäß der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.