Erwägungsgrund 5 32005L0085
Hauptziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Mindestrahmens in der Gemeinschaft für die Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Hauptziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Mindestrahmens in der Gemeinschaft für die Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft.