Erwägungsgrund 8 32005L0086
Der geltende allgemeine Höchstgehalt für Camphechlor in allen Futtermitteln sollte durch einen Höchstgehalt für Camphechlor in Fischöl, Fischmehl und Fischfuttermitteln ersetzt werden, damit gewährleistet ist, dass diese Erzeugnisse keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Die Futtermittelsicherheit wurde in Fischfuttermitteln verbessert, da die unmittelbar an Fische verfüttert werden, und die Durchsetzung einer gezielten Kontrolle dieser Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und als Hauptquelle der Camphechlorexposition ermittelt wurden, dürfte die Futtermittelsicherheit noch weiter verbessern.