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Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 31. März 2006 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit und fügen eine Entsprechungstabelle dieser Rechtsvorschriften und der vorliegenden Richtlinie bei. Sie wenden diese Bestimmungen ab 1. April 2006. Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Juli 2006 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 30. Juni 2007 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 11. März 2007 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens am 4. November 2006 nachzukommen. Sie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 15. Dezember 2006 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Oktober 2007 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.