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Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 30. Juni 2007 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit und fügen eine Entsprechungstabelle dieser Vorschriften mit der vorliegenden Richtlinie bei. Sie wenden diese Bestimmungen ab 1. Juli 2007 an. Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 11. März 2007 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Oktober 2007 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Oktober 2007 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 31. März 2006 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Juli 2006 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 5. Juli 2008 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.