Erwägungsgrund 2 32006L0127RICHTLINIE 2006/127/EG DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf die sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Seither haben das Sortenamt und der Internationale Verband weitere Leit- bzw. Richtlinien für eine Reihe anderer Arten festgelegt und bestehende Leit- bzw.…
Erwägungsgrund 1 32005L0091Mit der Richtlinie 2003/90/EG der Kommission sollte sichergestellt werden, dass die Sorten, die die Mitgliedstaaten in ihre nationalen Sortenkataloge aufnehmen,…
Erwägungsgrund 1 32006L0127RICHTLINIE 2006/127/EG DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf die sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Richtlinie 2003/91/EG der Kommission sollte sichergestellt werden, dass die Sorten, die die Mitgliedstaaten in ihre nationalen Sortenkataloge aufnehmen,…
Erwägungsgrund 13 32008L0072Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, so weit wie möglich die Anwendung der Vorschriften über den Sortentyp, wie sie bereits hinsichtlich des Verkehrs mit…
Erwägungsgrund 2 32008L0083RICHTLINIE 2008/83/EG DER KOMMISSION vom 13. August 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Inzwischen haben das CPVO und der UPOV auch für eine Reihe weiterer Arten Testleitlinien/Prüfungsrichtlinien festgelegt oder bestehende…
Erwägungsgrund 2 32007L0048RICHTLINIE 2007/48/EG DER KOMMISSION vom 26. Juli 2007 zur Änderung der Richtlinie 2003/90/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Inzwischen haben das CPVO und der UPOV auch für eine Reihe weiterer Arten Testleitlinien/Prüfungsrichtlinien festgelegt oder bestehende…