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Die Mitgliedstaaten befreien die Lieferungen von Gold an Zentralbanken von der Steuer.
die Lieferungen von Gold an Zentralbanken;
die Einfuhr von Gold durch Zentralbanken;
Lieferungen von Gold zu Anlagezwecken entsprechen ihrer Art nach anderen Finanzanlagen, die von der Steuer befreit sind. Die Steuerbefreiung erscheint daher als…
Die Mitgliedstaaten befreien von der Mehrwertsteuer die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Anlagegold, einschließlich Anlagegold…
Die Mitgliedstaaten befreien Dienstleistungen von im Namen und für Rechnung Dritter handelnden Vermittlern von der Steuer, wenn diese die Lieferung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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