Erwägungsgrund 5 32025L0425RICHTLINIE (EU) 2025/425 DES RATES vom 18. Februar 2025 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer
Es ist möglich, dass eine in Frage kommende Einrichtung oder Privatperson, nach Ausstellung einer Befreiungsbescheinigung erkennt, dass die Voraussetzungen für…
Art. 143 Abs. 3 32006L0112Sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß Absatz 1 Buchstabe fb nicht mehr erfüllt, so unterrichtet die Kommission oder die betreffende Agentur…
Art. 138 Abs. 1a 32006L0112Die Befreiung gemäß Absatz 1 gilt nicht, wenn der Lieferer der Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden Meldung nach den Artikeln 262 und 263 nicht…
Art. 91 32009L0132Ist in dieser Richtlinie vorgesehen, dass die Steuerbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird, so hat der Beteiligte den zuständigen Behörden…
Erwägungsgrund 1 32025L0425RICHTLINIE (EU) 2025/425 DES RATES vom 18. Februar 2025 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer
Gemäß Artikel 51 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates dient die Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer und/oder der…