Art. 158 Abs. 2 32006L0112Mitgliedstaaten, die von der in Absatz 1 Buchstabe a vorgesehenen Möglichkeit der Steuerbefreiung Gebrauch machen, treffen die erforderlichen Maßnahmen, um eine…
Art. 162 32006L0112Mitgliedstaaten, die von der Möglichkeit nach diesem Abschnitt Gebrauch machen, stellen sicher, dass für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen,…
Art. 157 Abs. 1 Buchst. a 32006L0112die Einfuhr von Gegenständen, die einer Regelung für andere Lager als Zolllager unterliegen sollen;
Art. 155 32006L0112Unbeschadet der übrigen gemeinschaftlichen Steuervorschriften können die Mitgliedstaaten nach Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses besondere Maßnahmen…