Art. 168 Buchst. c 32006L0112die Mehrwertsteuer, die für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i geschuldet wird;
Art. 170 32006L0112Jeder Steuerpflichtige, der im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 86/560/EWGDreizehnte Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung…
Art. 171a 32006L0112Die Mitgliedstaaten können anstatt der Gewährung einer Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß den Richtlinien 86/560/EWG oder 2008/9/EG für Lieferungen von…
Art. 169 Buchst. a 32006L0112für andere als die nach Artikel 284 von der Steuer befreiten Umsätze, die sich aus den in Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Tätigkeiten ergeben, die…
Art. 168a Abs. 2 32006L0112Die Mitgliedstaaten können Absatz 1 auch auf die Mehrwertsteuer auf Ausgaben im Zusammenhang mit von ihnen definierten sonstigen Gegenständen anwenden, die dem…