Art. 2 Nr. 16 32017L2455Artikel 359 erhält folgende Fassung: „Artikel 359 Die Mitgliedstaaten gestatten nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen, die Dienstleistungen an…
Art. 369b Buchst. c 32006L0112nicht im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Steuerpflichtigen, die Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen.
Art. 2 Nr. 9 32025L0516RICHTLINIE (EU) 2025/516 DES RATES vom 11. März 2025 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter
Artikel 359 erhält folgende Fassung: Die Mitgliedstaaten gestatten nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen, die Dienstleistungen an…
Art. 358 32006L0112Für die Zwecke dieses Kapitels und unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Art. 369a Nr. 1 32006L0112nicht im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässiger Steuerpflichtiger : ein Steuerpflichtiger, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste…