Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige macht dem Mitgliedstaat der Identifizierung bei der Aufnahme seiner steuerpflichtigen Tätigkeit folgende Angaben zu seiner Identität:
Name;
Postanschrift;
elektronische Anschriften einschließlich Websites;
nationale Steuernummer, falls vorhanden;
Erklärung, dass er im Gebiet der Gemeinschaft weder den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung hat.
Der nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige teilt dem Mitgliedstaat der Identifizierung jegliche Änderung der übermittelten Angaben mit.
nicht im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Steuerpflichtigen, die Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen.
Erbringung von Dienstleistungen.
nicht im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässiger Steuerpflichtiger : ein Steuerpflichtiger, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste…
wenn dieser mitteilt, dass er keine Lieferungen von Gegenständen mehr tätigt und keine Dienstleistungen mehr erbringt, die unter diese Sonderregelung fallen;
E-Mail-Adresse und Websites;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.