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Die Mitgliedstaaten wenden einen Mehrwertsteuer-Normalsatz an, den jeder Mitgliedstaat als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage festsetzt und der für die Lieferungen von Gegenständen und für Dienstleistungen gleich ist.
Artikel 97 der Richtlinie 2006/112/EG erhält folgende Fassung: Der Normalsatz muss mindestens 15 % betragen.“
Artikel 97 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht vor, dass vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 der Normalsatz der Mehrwertsteuer mindestens 15 %…
Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt als Normalwert der gesamte Betrag, den ein Empfänger einer Lieferung oder ein Dienstleistungsempfänger auf derselben…
Artikel 97 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht vor, dass vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 der Normalsatz der Mehrwertsteuer (MwSt.)…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erlaubt es den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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