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Verlässliche und vergleichbare Verfahren für die Überwachung des Grundwassers sind ein wichtiges Werkzeug für die Bewertung der Grundwasserqualität und für die Wahl der geeignetsten Maßnahmen. Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 20 der Richtlinie 2000/60/EG sehen den Erlass standardisierter Verfahren für die Analyse und Überwachung des Wasserzustands sowie gegebenenfalls von Leitlinien für die Umsetzung, einschließlich der Überwachung vor.
„Grundwasser“ Grundwasser im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur…
Die Richtlinie 2000/60/EG enthält allgemeine Bestimmungen für den Schutz und die Erhaltung des Grundwassers. Gemäß Artikel 17 der genannten Richtlinie sollten…
Die Auswahl der Überwachungsstellen muss den Anforderungen des Anhangs V Abschnitt 2.4 der Richtlinie 2000/60/EG genügen, wonach sie so zu erfolgen hat, dass…
Grundwasser in Wasserkörpern, die für die Trinkwasserentnahme genutzt werden oder für eine solche zukünftige Nutzung bestimmt sind, muss so geschützt werden,…
Es sollte sichergestellt sein, dass die Ergebnisse der Analysen, die die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten benannten Laboratorien zur Überwachung…
Mit dieser Richtlinie werden technische Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß Artikel 8 Absatz 3 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.