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Alle Unternehmer der Lebensmittel- und Futtermittelherstellungskette müssen auch weiterhin mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür sorgen, dass möglichst wenig Dioxine und PCB in Futter- und Lebensmitteln auftreten. Entsprechend sind gemäß der Richtlinie 2002/32/EG die geltenden Höchstwerte bis spätestens 31. Dezember 2006 erneut mit dem Ziel zu überprüfen, sie deutlich herabzusetzen. Um genügend Zeit für die Sammlung von Beobachtungsdaten zu haben, die für die Festsetzung niedrigerer Werte erforderlich sind, sollte diese Frist verlängert werden.
Es ist wichtig und für den Verbraucherschutz unerlässlich, die lebensmittelbedingte Belastung der Menschen mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB zu senken. Da…
Es wird vorgeschlagen, Höchstwerte für die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB festzusetzen, die in Toxizitätsäquivalenten der Weltgesundheitsorganisation…
Zur Gewährleistung eines harmonisierten Vorgehens bei der Durchsetzung in der gesamten Gemeinschaft ist es äußerst wichtig, dass Analyseergebnisse in…
Die Unternehmer müssen dafür sorgen, dass Dioxine und dioxinähnliche PCB in Fischöl bei der Produktion wirksam entfernt werden können. Sie müssen ferner…
Der Geltungsbereich der Richtlinie 2002/32/EG erstreckt sich auch auf die Festsetzung von Höchstwerten für unerwünschte Stoffe in Futtermittel-Zusatzstoffen. Da…
Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen in Futtermitteln sollten durch eine Anpassung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG festgelegt werden, wie dies in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.