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Einer dieser 16 Stoffe, Monochlorbenzol, war im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG enthalten. Der SCOEL hat den Arbeitsplatz-Richtgrenzwert unter Zugrundelegung neuester wissenschaftlicher Daten überprüft und die Festsetzung eines neuen Arbeitsplatz-Richtgrenzwerts empfohlen. Daher sollte dieser im Anhang zur vorliegenden Richtlinie erfasste Stoff aus dem Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG gestrichen werden.
Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG 19 Stoffe bewertet, die im Anhang zu dieser Richtlinie aufgeführt sind. Einer dieser Stoffe, Phenol, war…
Die Liste im Anhang zur vorliegenden Richtlinie umfasst auch 16 weitere Stoffe, für die der SCOEL aufgrund der Bewertung der neuesten wissenschaftlichen Daten…
Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG insgesamt 33 Stoffe bewertet, die im Anhang zur vorliegenden Richtlinie aufgeführt sind. 17 dieser 33…
10 Stoffe sollten im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG verbleiben. Für 9 dieser Stoffe hat der SCOEL noch keine Richtgrenzwerte berufsbedingter Exposition…
Im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG werden die Bezugnahmen auf die Stoffe Nikotin, Ameisensäure, Methanol, Acetonitril, Nitrobenzol, Resorcin, Diethylamin,…
Im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG wird der Stoff Phenol gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.