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Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG 19 Stoffe bewertet, die im Anhang zu dieser Richtlinie aufgeführt sind. Einer dieser Stoffe, Phenol, war zuvor im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG aufgeführt. Der SCOEL hat den Arbeitsplatz-Richtgrenzwert für diesen Stoff unter Zugrundelegung neuester wissenschaftlicher Daten überprüft und die Festsetzung eines Grenzwerts für Kurzzeitexposition (STEL) empfohlen, um den bestehenden zeitlich gewichteten Mittelwert (TWA) des Arbeitsplatz-Richtgrenzwertes zu ergänzen. Daher sollte dieser jetzt im Anhang zu dieser Richtlinie erfasste Stoff aus dem Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG gestrichen werden.
Einer dieser 16 Stoffe, Monochlorbenzol, war im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG enthalten. Der SCOEL hat den Arbeitsplatz-Richtgrenzwert unter Zugrundelegung…
Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG insgesamt 33 Stoffe bewertet, die im Anhang zur vorliegenden Richtlinie aufgeführt sind. 17 dieser 33…
Die Liste im Anhang zur vorliegenden Richtlinie umfasst auch 16 weitere Stoffe, für die der SCOEL aufgrund der Bewertung der neuesten wissenschaftlichen Daten…
Im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG wird der Stoff Phenol gestrichen.
10 Stoffe sollten im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG verbleiben. Für 9 dieser Stoffe hat der SCOEL noch keine Richtgrenzwerte berufsbedingter Exposition…
Im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG werden die Bezugnahmen auf die Stoffe Nikotin, Ameisensäure, Methanol, Acetonitril, Nitrobenzol, Resorcin, Diethylamin,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.