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Aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie müssen besondere Antrags- und Genehmigungsverfahren für Abfallentsorgungseinrichtungen eingeführt werden, in die solche Abfälle verbracht werden. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden die Genehmigungsbedingungen regelmäßig überprüfen und erforderlichenfalls aktualisieren.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Anlagen und Unternehmen, die beabsichtigen, Abfallbehandlungen durchzuführen, bei der zuständigen Behörde eine…
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden ein wirksames System für Inspektionen oder gleichwertige Kontrollen von für die…
Um eine angemessene bauliche Gestaltung und Instandhaltung von für die mineralgewinnende Industrie tätigen Abfallentsorgungseinrichtungen zu gewährleisten,…
Für Abfallentsorgungseinrichtungen, die für die mineralgewinnende Industrie tätig sind, deren Betrieb erhebliche negative grenzüberschreitende Auswirkungen auf…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Betreiber mineralgewinnender Betriebe geeignete Abfallbewirtschaftungspläne für die Vermeidung oder…
Die Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A, in denen Abfall aus der mineralgewinnenden Industrie entsorgt wird, müssen präzise definiert werden, wobei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.