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Laut dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft gelten für die künftig erzeugten Abfälle folgende Ziele: Ihr Gefährlichkeitsgrad sollte reduziert werden, sie sollten möglichst geringe Gefahren verursachen, Verwertung und insbesondere Recycling sollten Vorrang genießen, die Menge der zu beseitigenden Abfälle sollte auf ein Minimum reduziert werden, die Abfälle sollten sicher beseitigt werden, und die zu beseitigenden Abfälle sollten so nah wie möglich am Erzeugungsort behandelt werden, sofern dies nicht zulasten der Effizienz der Abfallbehandlung geht. Ferner werden in dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG im Hinblick auf Unfälle und Katastrophen als vorrangiges Ziel die Entwicklung von Maßnahmen zur Vorbeugung der größten Unfallgefahren insbesondere bei Bergbautätigkeiten sowie die Entwicklung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Bergbauabfällen genannt. Ein weiterer Schwerpunkt in dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG ist die Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung in der mineralgewinnenden Industrie mit dem Ziel einer verringerten Umweltbelastung.
Der Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft…
In dem durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedeten sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Der Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft…
Gemäß dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
In ihrer Mitteilung „Sicherheit im Bergbau: Untersuchung neuerer Unglücke im Bergbau und Folgemaßnahmen“ nennt die Kommission die Vorlage einer Regelung zur…
Im Einklang mit den Grundsätzen des Artikels 175 Absatz 3 des Vertrags wurde im sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft, das mit dem Beschluss Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.