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In ihrer Mitteilung „Sicherheit im Bergbau: Untersuchung neuerer Unglücke im Bergbau und Folgemaßnahmen“ nennt die Kommission die Vorlage einer Regelung zur Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie als eine der dringlichsten Maßnahmen. Diese Maßnahme soll die Initiativen in der Folge der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen sowie die Ausarbeitung eines Referenzdokuments über beste verfügbare Techniken der Bewirtschaftung von taubem Gestein und Bergematerial aus bergbaulichen Tätigkeiten im Rahmen der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ergänzen.
Laut dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Umwelthaftung In Anhang III der Richtlinie 2004/35/EG wird folgende Nummer hinzugefügt: „13. Die Bewirtschaftung von mineralischen Abfällen gemäß der Richtlinie…
Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A gemäß Anhang III der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die…
Die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen enthält Bestimmungen für die…
Im Einklang mit den Zielen der Gemeinschaftspolitik im Umweltbereich müssen Mindestanforderungen festgelegt werden, um etwaige negative Auswirkungen auf die…
wenn die Voraussetzungen des Anhangs III der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.