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Für den Ausbau des Systems zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren sind weitere technische Fortschritte erforderlich. Es sollte ein Verfahren geben, das es der Kommission ermöglicht, die Anforderungen der Richtlinie 1999/62/EG nach entsprechender Konsultation der Mitgliedstaaten an den technischen Fortschritt anzupassen.
Durch die Systeme zur Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren dürfen gelegentliche Nutzer des Straßennetzes weder finanziell noch auf andere Weise…
Im Zuge der Übermittlung von Angaben an die Kommission gemäß Absatz 1 kann ein Mitgliedstaat Informationen über mehr als eine Änderung am System für die…
Die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Verkehrsunternehmen aus den Mitgliedstaaten, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die…
Um die Übermittlung von Anmeldungen staatlicher Beihilfen durch die Mitgliedstaaten, wie auch ihre Beurteilung durch die Kommission, zu erleichtern und zu…
In der Richtlinie 1999/62/EG werden bei der Festlegung der Mautgebühren die Kosten von Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Infrastrukturen…
Im Hinblick auf eine Modernisierung der Verwaltung des Systems ist die Übermittlung der von der Kommission angeforderten Angaben auf elektronischem Wege…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.