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Um den technologischen Fortschritt zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Mauterheber neue Mauterhebungstechnologien und -konzepte testen können. Derartige Tests sollten jedoch vom Umfang her begrenzt werden, und EETS-Anbieter sollten nicht verpflichtet sein, daran teilzunehmen. Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, derartigen Tests die Genehmigung zu verweigern, wenn diese das ordnungsgemäße Funktionieren des regulären elektronischen Mautsystems oder des EETS beeinträchtigen könnten.
EETS-Anbieter sollten verpflichtet sein, uneingeschränkt mit den Mauterhebern bei ihren Durchsetzungsbemühungen zusammenzuarbeiten, um die allgemeine Effizienz…
Mauterheber sollten von EETS-Anbietern keine technischen Lösungen anfordern oder verlangen, die die Interoperabilität mit anderen EETS-Gebieten und mit den…
Wenn ein neues elektronisches Mautsystem eingeführt oder ein bestehendes System grundlegend modifiziert wird, sollte der Mauterheber die neue bzw. aktualisierte…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass jeder Mauterheber, der für ein EETS-Gebiet in dem Gebiet des jeweiligen…
Zur Ermöglichung der technischen Weiterentwicklung des EETS können die Mitgliedstaaten zeitlich befristet in bestimmten Bereichen ihres Mautgebietes und…
Über Änderungen im EETS-Teilsystem des Mauterhebers inklusive des Mauterhebungsdienstes (Software-Releases, Hardwareänderungen), die für die Schnittstellen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.