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Unter Gerätebatterien oder -akkumulatoren, wozu alle gekapselten Batterien und Akkumulatoren gehören, die von Durchschnittspersonen problemlos in der Hand gehalten werden können und bei denen es sich weder um Fahrzeugbatterien oder -akkumulatoren noch um Industriebatterien oder -akkumulatoren handelt, fallen Monozellenbatterien (z. B. vom Typ AA oder AAA) sowie Batterien und Akkumulatoren, die von Verbrauchern oder gewerblich für Mobiltelefone, tragbare Computer, schnurlose Elektrowerkzeuge, Spielzeuge und Haushaltsgeräte wie elektrische Zahnbürsten, Rasierer und tragbare Staubsauger (und auch für vergleichbare Geräte in Schulen, Geschäften, Restaurants, Flughäfen, Büros und Krankenhäusern) verwendet werden, und alle Batterien oder Akkumulatoren, die Verbraucher für die üblichen Zwecke im Haushalt möglicherweise benutzen.
Unter Industriebatterien und -akkumulatoren fallen Batterien und Akkumulatoren für die Not- oder Reservestromversorgung in Krankenhäusern, Flughäfen oder Büros,…
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Batterie“ oder „Akkumulator“: eine aus einer oder mehreren (nicht wiederaufladbaren)…
Zuverlässige Batterien und Akkumulatoren sind eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit vieler Produkte, Geräte und Dienstleistungen und eine sehr…
Es ist angemessen, solche Ausnahmen für Batterien und Akkumulatoren zu gewähren, die in das Gerät eingebaut verkauft werden und aus Gründen der Sicherheit, der…
Es ist zu unterscheiden zwischen Gerätebatterien und -akkumulatoren einerseits und Industrie- und Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren andererseits. Die…
Batterien und Akkumulatoren können in eigenen einzelstaatlichen Batteriesammelsystemen oder gemeinsam mit Elektro- und Elektronikaltgeräten in einzelstaatlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.