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Rücknahme- und Recyclingsysteme sollten optimiert werden, um insbesondere eine Minimierung der Kosten und der Umweltbelastung durch den Transport zu erreichen. Bei den Behandlungs- und Recyclingsystemen sollten die besten verfügbaren Techniken im Sinne der Definition in Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung eingesetzt werden. Die Definition des Begriffs „Recycling“ sollte die energetische Verwertung nicht umfassen. Der Begriff „energetische Verwertung“ ist in anderen Gemeinschaftsrechtsakten definiert.
„Recycling“ jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für…
„Recycling“ die stoffliche Verwertung im Sinne der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
„Recycling“ die in einem Produktionsprozess erfolgende Wiederaufarbeitung der Abfallmaterialien für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke, jedoch mit…
Definitionen von Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Behandlung und Recycling sollten in diese Richtlinie aufgenommen werden,…
Diese Maßnahmen sollten sich unter anderem auf das Konzept der besten verfügbaren Techniken im Sinne der Richtlinie 96/61/EG stützen, wobei es den…
„Recycling“ die industrielle Wiederaufbereitung von Abfallmaterialien für den ursprünglichen oder einen anderen Zweck, jedoch mit Ausnahme der energetischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.