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Um zu vermeiden, dass Altbatterien und -akkumulatoren so beseitigt werden, dass sie die Umwelt verschmutzen, und dass beim Endnutzer Verwirrung über die verschiedenen Entsorgungsanforderungen für unterschiedliche Batterien und Akkumulatoren entsteht, sollte diese Richtlinie für alle Batterien und Akkumulatoren gelten, die in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden. Durch diesen weit gefassten Anwendungsbereich sollten darüber hinaus Größenvorteile bei Sammlung und Recycling sowie eine optimale Einsparung von Ressourcen sichergestellt werden.
Diese Richtlinie enthält 1. Vorschriften für das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren, insbesondere das Verbot, Batterien und Akkumulatoren, die…
Es ist wünschenswert, die einzelstaatlichen Maßnahmen in Bezug auf Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und -akkumulatoren zu harmonisieren. Das…
Im Interesse des Umweltschutzes sollten Altbatterien und -akkumulatoren gesammelt werden. Für Gerätebatterien und -akkumulatoren sollten Sammelsysteme aufgebaut…
Damit die in dieser Richtlinie festgelegten Umweltziele erreicht werden können, wird das Inverkehrbringen bestimmter Batterien und Akkumulatoren, die…
Die Mitgliedstaaten ergreifen unter Berücksichtigung der Umweltbelastung durch den Transport die erforderlichen Maßnahmen, um Altbatterien und -akkumulatoren…
Werden Batterien oder Akkumulatoren gemeinsam mit Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß der Richtlinie 2002/96/EG gesammelt, sind die Batterien oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.