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Die Mitgliedstaaten ergreifen unter Berücksichtigung der Umweltbelastung durch den Transport die erforderlichen Maßnahmen, um Altbatterien und -akkumulatoren möglichst weitgehend getrennt zu sammeln und die endgültige Beseitigung von Batterien und Akkumulatoren als unsortierte Siedlungsabfälle so weit wie möglich zu verringern, damit bei allen Altbatterien und -akkumulatoren ein hohes Recyclingniveau sichergestellt wird.
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