Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach dem in Artikel 16 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren legt die Kommission Folgendes fest: a) ausführliche Bestimmungen zur Durchführung des Artikels 8 Absatz 1 sowie des Artikels 12 Absatz 1 Buchstabe a und des Artikels 12 Absatz 4; b) Leitlinien für eine gemeinsame Methode zur Bewertung einzelner Proben.
Die Kommission erlässt folgende Maßnahmen: a) Spezifizierung der EN/ISO-Norm betreffend die Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden für die Zwecke des Artikels 3 Absatz 9; b) Änderungen, die zur Anpassung der Analysemethoden für die in Anhang I aufgeführten Parameter an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt erforderlich sind; c) Änderungen, die zur Anpassung des Anhangs V an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt erforderlich sind. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie, auch durch Ergänzung, werden nach dem in Artikel 16 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.
Die Kommission legt spätestens bis zum 24. März 2010 einen Entwurf der Maßnahmen vor, die gemäß Absatz 1 Buchstabe a zu Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a zu treffen sind. Sie konsultiert zuvor Vertreter der Mitgliedstaaten, regionaler und lokaler Behörden, einschlägiger Tourismus- und Verbraucherverbände und sonstiger interessierter Kreise. Die Kommission veröffentlicht die entsprechenden Bestimmungen nach ihrer Annahme im Internet.
Die Kommission kann folgende Teile dieser Richtlinie ändern, um sie an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen: Diese Maßnahmen zur…
Die Kommission kann den Anhang unter Berücksichtigung der Überarbeitungs- und Aktualisierungsfristen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt…
Die Kommission erlässt folgende Maßnahmen: a) Spezifizierung der EN/ISO-Norm betreffend die Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden für die Zwecke des…
Die Kommission legt die Durchführungsmaßnahmen, einschließlich der durch wirtschaftlichen und technischen Wandel bedingten Anpassungs- und…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, technische Spezifikationen und standardisierte Verfahren festzulegen und bestimmte Anhänge anzupassen. Da es sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.