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Die Beteiligten sollten angemessen über geplante Maßnahmen sowie über Fortschritte bei der Umsetzung informiert werden. Die Öffentlichkeit sollte rechtzeitig und in angemessener Weise über die Ergebnisse der Überwachung der Badegewässerqualität und über Risikomanagementmaßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit vorhersehbarer kurzzeitiger Verschmutzung oder Ausnahmesituationen, informiert werden. Neue Technologien, die es ermöglichen, die Öffentlichkeit effizient und auf vergleichbare Art über die Badegewässer in der gesamten Gemeinschaft zu informieren, sollten angewandt werden.
Um eine aktive Einbindung der breiten Öffentlichkeit in die Erstellung, Durchführung und Aktualisierung der Meeresstrategien zu gewährleisten, sollte im…
Die Mitgliedstaaten nutzen geeignete Medien und Technologien einschließlich des Internet, um die in Absatz 1 genannten Informationen über Badegewässer sowie…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass rechtzeitige und angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen getroffen werden, wenn sie von unerwarteten Situationen…
Gemäß dem Vertrag berücksichtigt die Gemeinschaft bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik unter anderem die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen…
Konformität sollte nicht alleine durch Messungen und Berechnungen erreicht werden, sondern das Ergebnis von angemessenen Bewirtschaftungsmaßnahmen und…
Das Gesundheitsamt trägt dafür Sorge, dass rechtzeitige und angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen getroffen werden, wenn es von unerwarteten Situationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.