Gesetze
Gesetz wird geladen …
Erbringt eine Wertpapierfirma Portfolioverwaltungsdienstleistungen und muss Kleinanlegern oder potenziellen Kleinanlegern Informationen über die Art von Finanzinstrumenten, die in das Kundenportfolio aufgenommen werden können, und die Art von Geschäften, die mit diesen Instrumenten ausgeführt werden können, übermitteln, sollten diese Informationen gesonderte Angaben dazu enthalten, ob die Wertpapierfirma berechtigt ist, in nicht für den Handel an einem geregelten Markt zugelassene Finanzinstrumente, in Derivate oder in illiquide oder hochvolatile Instrumente zu investieren, oder ob sie Leerverkäufe, Käufe mit geliehenen Geldern, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder sonstige Geschäfte tätigen darf, die Einschusspflichten, die Einlage von Sicherheiten oder Wechselkursrisiken umfassen.
Art der Finanzinstrumente, die in das Kundenportfolio aufgenommen werden können, und Art der Geschäfte, die mit diesen Instrumenten ausgeführt werden können,…
Bevor eine Wertpapierfirma Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingeht, die sie im Namen eines Kleinanlegers hält, oder…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Wertpapierfirmen, Kunden bzw. potenziellen Kunden eine allgemeine Beschreibung der Art und der Risiken der…
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss von einem Kunden alle Informationen einholen, die erforderlich sind, um dem Kunden ein Finanzinstrument oder eine…
Die Wertpapierfirmen sollten Kunden oder potenzielle Kunden angemessen über die Art der Finanzinstrumente und die mit der Anlage in diese Instrumente…
Unter der Voraussetzung, dass die in der Richtlinie 2004/39/EG und in dieser Richtlinie festgelegten Aufzeichnungspflichten erfüllt werden, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.