Erwägungsgrund 5 32006L0093
Die von der Gemeinschaft in Verbindung mit anderen internationalen Gremien durchgeführten Arbeiten haben ergeben, dass im Sinne eines wirksamen Umweltschutzes allen Bestimmungen über die Nichtaufnahme in die Luftfahrzeugrollen Maßnahmen zur Einschränkung des Betriebs von Flugzeugen, die den Grenzwerten in Kapitel 3 des Anhangs 16 nicht entsprechen, folgen müssen.