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Mit der Richtlinie 2004/109/EG werden allgemeine Grundsätze für die Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf das Halten von Stimmrechten oder Finanzinstrumenten festgelegt, die zu der Berechtigung führen, bestehende Aktien mit Stimmrechten zu erwerben. Damit soll gewährleistet werden, dass das Vertrauen der Anleger mittels der Offenlegung umfassender, zutreffender und rechtzeitig vorliegender Informationen über Wertpapieremittenten geschaffen und gewahrt wird. Aus dem gleichen Grund soll mit der Anforderung, der zufolge sich die Emittenten über Veränderungen bei bedeutenden Beteiligungen an Unternehmen auf dem Laufenden zu halten haben, sichergestellt werden, dass sie in der Lage sind, das Anlegerpublikum kontinuierlich zu informieren.
Bei der Anwendung von Absatz 1 werden die in Artikel 9 und 10 der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur…
Aus diesem Grund sollten Wertpapieremittenten durch regelmäßige Informationen ein angemessenes Maß an Transparenz für die Anleger gewährleisten. Aus dem…
Mit dieser Richtlinie sollen die derzeitigen Transparenzanforderungen für Wertpapieremittenten und für Anleger, die bedeutende Beteiligungen an Emittenten,…
Die geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften reichen zur Verwirklichung dieses Ziels nicht aus. Die Richtlinie 2001/34/EG des Europäischen Parlaments und…
Die Öffentlichkeit sollte über Änderungen bedeutender Beteiligungen an Emittenten unterrichtet werden, deren Aktien an einem in der Gemeinschaft gelegenen oder…
Die Inhaber von Aktien, die mit Stimmrechten verbunden sind, sollten diese Rechte ausüben können, da sie sich in dem Preis niederschlagen, der für den Erwerb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.