Erwägungsgrund 16 32007L0016RICHTLINIE 2007/16/EG DER KOMMISSION vom 19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Europäischen Wertpapierausschusses überein —
Erwägungsgrund 85 32006L0073RICHTLINIE 2006/73/EG DER KOMMISSION vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (Text von bedeutung für den EWR)
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Europäischen Wertpapierausschusses —
Erwägungsgrund 28 32006R1287VERORDNUNG (EG) Nr. 1287/2006 DER KOMMISSION vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie (Text von bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung genannten Maßnahmen entsprechen der Haltung des Europäischen Wertpapierausschusses —
Erwägungsgrund 6 32007R1569Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Europäischen Wertpapierausschusses in Einklang —
Erwägungsgrund 7 32006L0017Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß der Richtlinie 2004/23/EG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 4 32007R0321VERORDNUNG (EG) Nr. 321/2007 DER KOMMISSION vom 23. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 396/92 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —