Art. 3 Nr. 8 32007L0002„Geo-Portal INSPIRE“ eine Internetseite oder eine vergleichbare Organisationsstruktur, die Zugang zu den in Artikel 11 Absatz 1 genannten Diensten bietet;
Erwägungsgrund 17 32007L0002Netzdienste sind erforderlich, um Geodaten auf den verschiedenen Verwaltungsebenen in der Gemeinschaft gemeinsam nutzen zu können. Über diese Netzdienste sollte…
Art. 1 Abs. 2 32007L0002INSPIRE stützt sich auf die von den Mitgliedstaaten eingerichteten und verwalteten Geodateninfrastrukturen.
§ 9 Abs. 2 NRW-29847Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG NRW) 1
Das für den Aufbau der Geodateninfrastruktur zuständige Ministerium richtet für den Zugang zum elektronischen Netzwerk nach Absatz 1 ein Geoportal ein.
§ 5 Abs. 5 SächsGDIGSächsisches Geodateninfrastrukturgesetz
Das Geoportal Sachsen ermöglicht einen Zugang zu den Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten der GDI Sachsen. Auf Anfrage wird im Geoportal der Zugang zu den…