Erwägungsgrund 14 32007L0002
Die Schaffung der nationalen Infrastrukturen sollte schrittweise erfolgen, und den unter diese Richtlinie fallenden Geodaten-Themen sollten deshalb unterschiedliche Prioritäten zugeteilt werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, in welchem Ausmaß Geodaten für unterschiedliche Anwendungen in verschiedenen politischen Bereichen benötigt werden, welche Priorität im Rahmen von Gemeinschaftspolitiken getroffene Maßnahmen genießen, für die harmonisierte Geodaten erforderlich sind, und welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei ihren Harmonisierungsbemühungen erzielt haben.