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Um die Integration der nationalen Infrastrukturen in INSPIRE zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten über ein von der Kommission verwaltetes Geo-Portal der Gemeinschaft sowie über sonstige Zugangspunkte, deren Einrichtung sie selbst beschließen, Zugang zu ihren Infrastrukturen bieten.
Die Mitgliedstaaten bieten über das in Absatz 1 genannte Geo-Portal INSPIRE Zugang zu den in Artikel 11 Absatz 1 genannten Diensten. Die Mitgliedstaaten können…
INSPIRE stützt sich auf die von den Mitgliedstaaten eingerichteten und verwalteten Geodateninfrastrukturen.
INSPIRE sollte sich auf die von den Mitgliedstaaten geschaffenen Geodateninfrastrukturen stützen, die anhand gemeinsamer Durchführungsvorschriften kompatibel…
Die Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) sollte die Entscheidungsfindung in Bezug auf politische Konzepte und Maßnahmen, die direkte…
Bestimmte Geodatensätze und -dienste, die für Gemeinschaftspolitiken mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Umwelt relevant sind, sind bei Dritten…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Schaffung von INSPIRE, aufgrund der grenzüberschreitenden Aspekte und der generellen Notwendigkeit einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.